Bis zum 31.03.25 können freischaffende Künstler:innen, Ensembles und Kollektive mit Arbeits-und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen für bestehenden Produktionen, die zwischen Mai und August außerhalb des Heimatortes präsentiert werden sollen, einen Antrag auf Gastspielförderung stellen beim NRW Landesbüro Tanz.